3D-Magazin
Alle Infos zur Hauptuntersuchung (HU)
Der „TÜV“ bei deinem Fahrzeug ist fällig und du weißt nicht genau, was du jetzt machen sollst?
Dann ist dieser Beitrag zum Thema Hauptuntersuchung der Richtige für dich. Wir informieren dich über alles, was du zum Thema Hauptuntersuchung wissen solltest.
- Was ist eine Hauptuntersuchung?
- Welche Mängelklassen können bei der Hauptuntersuchung anfallen?
- Wie oft muss der „TÜV“ bei einem Fahrzeug gemacht werden?
- Was kostet die Hauptuntersuchung?
- Gibt es bei der Hauptuntersuchung auch Ausnahmen?
- Was ist zu tun, wenn der „TÜV“ im Ausland fällig wird?
- Welche Utensilien sind für die Hauptuntersuchung beim TÜV nötig?
- Was bedeutet die Abgasuntersuchung bei der Hauptuntersuchung?
- Was ist beim Entfernen der TÜV-Plakette vom 3D Kennzeichen zu beachten?
Was ist eine Hauptuntersuchung?
Eine HU, auch Hauptuntersuchung genannt, ist seit dem 01.12.1951 in Deutschland Pflicht und für KFZ-Fahrzeuge im Straßenverkehr vorgeschrieben. Dies dient der Sicherstellung, dass kein verkehrsuntaugliches Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.
Eine Hauptuntersuchung ist eine zerlegungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung für bestimmte Bauteile an einem Fahrzeug. Das jeweilige Fahrzeug wird gemäß StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) beurteilt. Die Kosten der HU muss der Fahrzeughalter selbst übernehmen. Auf die Kosten gehen wir im Abschnitt „Was kostet die Hauptuntersuchung?“ detailliert ein.
Doch wer führt die Hauptuntersuchung durch bzw. wo wird sie gemacht?
Die Hauptuntersuchungsprüfung wird bei einer Prüfstelle oder einem Prüfstützpunkt durchgeführt. Die meisten Fahrzeughalter entscheiden sich für den TÜV als Prüfstelle und sagen deshalb meistens „der TÜV an meinem Fahrzeug ist fällig“.
Die HU (wie die Hauptuntersuchung abgekürzt auch genannt werden kann) wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wenn der Prüfer an einem Fahrzeug keine Mängel feststellen kann, erhält der Fahrzeugschein einen Prüfstempel. Dieser Prüfstempel (oder auch „Prüfplakette“ genannt) muss am hinteren Kennzeichen angebracht werden. Bei der Montage der Kennzeichen ist darauf zu achten, dass sich der Prüfstempel am hinteren Kennzeichen befindet, da der Stempel am vorderen Kennzeichen unzulässig ist.
Die HU-Plakette muss am hinteren Kennzeichen angebracht werden.
Bei Zuwiderhandlungen wird bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von zehn Euro fällig, da das hintere Kennzeichen ohne Prüfplakette nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Prüfplakette zeigt das Jahr und den Monat an, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Die folgende Tabelle zeigt, wie die Prüfplakette richtig gelesen wird:
HU-Prüfplakette richtig lesen: |
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Oben: |
Balken: |
Mitte: |
Farbe: |
Monat der Hauptuntersuchung |
Verdeutlicht den Monat |
Jahr der Hauptuntersuchung |
Veranschaulicht das Jahr der nächsten fälligen HU |
Im Beispielbild: Die HU ist im Oktober fällig |
Die schwarzen Balken sind immer zwischen 1 und 11. Der Monat 12 ist immer in der Mitte des Balkens. Diese Balken haben keine große Bedeutung und sind für das Lesen der Prüfplakette unwichtig. |
Steht immer eingekreist in der Mitte der Plakette. |
2021: gelb 2022: brau 2023: rosa 2024: grün 2025: orange |
Quelle:
Falls das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist und starke Mängel aufweist, wird die Prüfplakette vom TÜV-Prüfer entfernt. Ohne Prüfplakette darf ein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Im Folgenden erklären wir die verschiedenen Mängelklassen, die bei der Prüfung anfallen können.
Welche Mängelklassen können bei der Hauptuntersuchung anfallen?
Wenn du den TÜV nicht bestanden hast, liegt das an erheblichen oder gefährlichen Mängeln. In diesem Fall muss dein Fahrzeug nach einem Monat zur Nachprüfung. Die festgestellten Mängel sind umgehend zu beseitigen. Falls die Mängel nicht innerhalb eines Monats behoben werden, muss eine neue Hauptuntersuchung gemacht werden. Bei der Nachprüfung entstehen auch wieder extra Kosten, auf die wir später genauer eingehen.
Die HU-Richtlinie unterscheidet fünf verschiedene Mängelklassen, dabei ist zwischen Mängelklassen, die entweder die Zuteilung einer Prüfplakette erlauben oder verweigern zu unterscheiden. Wie diese einzelnen Klassen heißen und was sie bedeuten, haben wir in folgender Tabelle aufgelistet:
Mängelklassen: |
Bedeutung: |
HW-Hinweise |
Sind an sich keine Mängel, weisen auf zukünftige Mängel hin (z.B. Verschleiß oder Korrosion). Prüfplakette wird zugeteilt |
GM-Geringe Mängel |
Verkehrsgefährdung ist hier nicht zu erwarten, z.B. Steinschlag in der Frontscheibe beim Fahrzeug. Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn diese Mängel unverzüglich beseitigt werden |
EM-Erhebliche Mängel |
Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung führen. Nachprüfung ist erforderlich. Prüfplakette wird nicht zugeteilt |
VM-Gefährliche Mängel |
Stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Mängel sind unverzüglich zu beheben. Nachprüfung ist erforderlich. Prüfplakette wird nicht zugeteilt |
VU-Verkehrsunsicher |
Fahrverbot, Fahrzeughalter darf mit diesem Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr unterwegs sein. Vorhandene Prüfplakette ist umgehend zu entfernen. Nachprüfung ist zwingend erforderlich. Prüfplakette wird nicht zugeteilt |
Alle festgestellten Mängel werden von der Prüfstelle in den Untersuchungsbericht eingetragen. So kann man später die beseitigten Mängel nachvollziehen.
Da bei einer Hauptuntersuchung sehr viele Mängel auftreten können, muss die HU zur Sicherheit auch regelmäßig gemacht werden. In welchen zeitlichen Intervallen die HU durchgeführt werden muss, erklären wir im folgenden Abschnitt:
Wie oft muss der „TÜV“ bei einem Fahrzeug gemacht werden?
Die Hauptuntersuchung für einen PKW ist grundsätzlich immer 24 Monate (zwei Jahre) nach der letzten HU fällig. Die Frist für die Haupt- und Abgasuntersuchung beginnt mit dem Monat und dem Jahr der letzten HU bzw. mit der Erstzulassung eines Fahrzeugs. Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs muss auch eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden, damit man sicher in den Straßenverkehr starten kann.
Entstehen beim Überziehen des HU-Termins zusätzliche Kosten?
Wenn die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde, muss die TÜV-Prüfung um eine Ergänzungsprüfung erweitert werden. Hier entstehen zusätzliche Kosten. Die Gebühr für die HU erhöht sich dann um 20 % im Vergleich zur Grundgebühr. Es ist nicht nur ärgerlich, dass sich bei einer Überziehung der HU die Gebühr um 20 % erhöht, sondern auch gefährlich, da im Straßenverkehr durch Nichtprüfung des Fahrzeugs und daraus resultierende Defekte Unfälle entstehen können. Führt ein Mangel, den man bei der HU entdeckt hätte, zum Unfall, muss ein Teilbetrag von maximal 5000,00 € des entstandenen Schadens vom Fahrzeughalter selbst bezahlt werden.
Damit es nicht zu derartigen Situationen kommt, sollte man zum fälligen Termin den TÜV durchführen lassen. Dieser ist wie bereits erwähnt mit Kosten verbunden, die wir im Folgenden genauer aufschlüsseln:
Was kostet die Hauptuntersuchung?
Die Kosten der HU sind je nach Bundesland und Prüforganisation unterschiedlich. Entscheidend dabei ist die Fahrzeugart (PKW, LKW, Motorrad) und die zulässige Gesamtmasse (Gewicht) des Fahrzeugs.
Fahrzeugart | Kosten (inkl. 19 % MwSt.) |
HU ohne AU für herkömmliche PKW’s bis 3,5 Tonnen | 56,00 € |
Kombination aus HU und AU für herkömmliche PKW’s bis 3,5 Tonnen | 100,00 € bis 120,00 € |
LKW’s von 3,5 bis 7,5 Tonnen | 120,00 € bis 160,00 € |
Wohnmobile über 7,5 Tonnen | 140,00 € bis 180,00 € |
Motorradhauptuntersuchung | 70,00 € |
Falls eine Nachuntersuchung wegen Mängeln anfällt, bewegt sich der Kostenrahmen zwischen 15,00 und 30,00 €. Die Preise sind bei allen Prüfstellen unterschiedlich, deswegen können wir keine konkreten verbindlichen Preise angeben.
Welche Bußgelder werden bei einer abgelaufenen Prüfplakette fällig?
Wenn sich an einem Fahrzeug eine abgelaufene Prüfplakette befindet, können bei einer Polizeikontrolle Bußgelder fällig werden. Die Überziehung der Prüfplakette um zwei Monate kostet 15,00 €, bei vier bis acht Monaten bezahlt man 25,00 € und bei mehr als acht Monaten muss man 60,00 € bezahlen und bekommt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Änderungsabnahme bei getunten Fahrzeugen:
Die Prüfstelle verlangt auch zusätzliche Gebühren bei getunten Fahrzeugen. Anbauteile wie Spoiler, Tieferlegungen und breite Räder können Fahrzeuge tunen und individualisieren. Die Prüforganisation muss technisch veränderte Fahrzeuge prüfen, da die Modifikationen an den Fahrzeugen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.
Aus diesem Grund wird eine sogenannte „Änderungsabnahme“ durchgeführt. Die geprüften und ordnungsgemäß vorgenommenen Veränderungen müssen im Anschluss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Für getunte PKW’s muss man in der Regel 35,00 -70,00 € extra für die Änderungsabnahme bezahlen und getunte Motorräder kosten 25,00 - 55,00 €. Detaillierte Preise können der jeweiligen Seite der zuständigen Prüforganisation entnommen werden. Neben den getunten PKW’s gibt es auch viele Ausnahmen, die bei der Hauptuntersuchung beachtet werden müssen. Auf diese Ausnahmen gehen wir im nächsten Absatz genauer ein.
Gibt es bei der Hauptuntersuchung auch Ausnahmen?
Bei Saisonkennzeichen fällt die Hauptuntersuchung in einen „Ruhezeitraum“.
Falls ein Fahrzeug beispielweise ein Saisonkennzeichen mit Gültigkeit bis zum Monat April besitzt, muss dieses Fahrzeug auch erst im April zur Überprüfung. Es ist dabei egal, wann die Hauptuntersuchung abgelaufen ist.
Eine weitere Ausnahme wird bei Neufahrzeugen gemacht. Ein Neufahrzeug muss nach der erstmalig durchgeführten Hauptuntersuchung beim Kauf erst nach drei Jahren wieder zur HU. Alle folgenden Hauptuntersuchungen sind nach zwei Jahren fällig.
Es gibt zudem Fahrzeuge, die nicht wie herkömmliche PKWs alle zwei Jahre, sondern jährlich zur HU müssen.
Diese sind:
• Wohnmobile über 7.500 kg
• Anhänger über 3.500 kg bis 10.000 kg
• LKW’s über 3.500 kg bis 7.500 kg
Durch das erhöhte Unfallrisiko mit größeren Fahrzeugen müssen „schwerere“ Fahrzeuge jährlich zum TÜV.
Natürlich kann es auch vorkommen, dass man die Hauptuntersuchung durch stressbedingte Situationen im Alltag vergisst und diese dann beispielsweise im Urlaub fällig wird. Da viele Personen im Ausland Urlaub machen, wird die HU meistens in einem anderen Land fällig. Was im Ausland beachtet werden muss, erklären wir im Folgenden.
Was ist zu tun, wenn der „TÜV“ im Ausland fällig wird?
Wenn die Hauptuntersuchung im Ausland fällig wird, kann man sich zur Überbrückung ein Prüfprotokoll in einer ausländischen Prüfstelle anfertigen lassen. Dieses Protokoll beinhaltet Angaben dazu, ob das Fahrzeug noch am Straßenverkehr teilnehmen darf oder nicht.
Ohne Prüfprotokoll kann es bei einer Kontrolle zu einem Verwarnungs- oder Bußgeld kommen. Die HU muss unmittelbar nach Rückkehr in die Heimat durchgeführt werden, da ausländische Behörden keine deutschen Hauptuntersuchungen durchführen dürfen.
Hierbei stellt sich die Frage, was allgemein für eine Hauptuntersuchung benötigt wird. Das erklären wir im folgenden Abschnitt.
Welche Utensilien sind für die Hauptuntersuchung beim TÜV nötig?
• Zulassungsbescheinigung Teil 1 & Teil 2
• Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste (müssen im Fahrzeug sein)
• Ladekabel von E-Fahrzeugen und Hybrid-Fahrzeugen (müssen im Fahrzeug sein)
• Kontrollleuchten, ABS, Airbags, Gurte im Vorhinein prüfen
• Spiegel, Scheibenwischer und Nummernschilder müssen intakt sein
• Ölstand & Verschleißteile (Auspuff, Batterie, Bremsen, Kupplung, Zahnriemen) prüfen
• Scheiben kontrollieren: auf mögliche Steinschläge
• Reifen und Profiltiefe checken: Alle Informationen zur Reifen und Profiltiefe erhältst du in unserem Blogbeitrag „Tipps & Tricks für den Radwechsel – Was muss ich beim Reifenwechseln beachten?“
Neben der HU muss auch eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptuntersuchung. Was die Abgasuntersuchung bedeutet, erklären wir im nächsten Punkt.
Was bedeutet die Abgasuntersuchung bei der Hauptuntersuchung?
Bei der Abgasuntersuchung werden die Abgase eines Fahrzeuges geprüft. Die Abgasuntersuchung AU ist ein Teil der Hauptuntersuchung HU. Bis Ende 2009 wurde die Abgasuntersuchung separat durchgeführt und durch eine sechseckige Prüfplakette am vorderen Kennzeichen nachgewiesen. 2010 wurde die separate Abgasuntersuchung abgeschafft, da die allgemeine „TÜV-Plakette“ nun die sechseckige Plakette der AU am vorderen Kennzeichen ersetzt. Für die Abgasuntersuchung wird eine extra Bescheinigung ausgestellt. Am Prüfverfahren ändert sich durch die Abschaffung der AU-Plakette nichts.
Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Abgasuntersuchung-Plaketten-2337.jpg
Die Abgasuntersuchung kann vor der Hauptuntersuchung in Werkstätten durchgeführt werden. Wichtig dabei ist, dass die Werkstatt für die Abgasuntersuchung anerkannt sein muss. Die AU darf höchstens zwei Monate vor der HU erfolgen, ansonsten ist die Abgasuntersuchung ungültig und muss erneut durchgeführt werden.
Bei der HU-Prüfung wird die Plakette - wie bereits erwähnt- erneuert. Dazu muss vorab die alte Plakette entfernt werden, falls sie vom TÜV-Prüfer wie aktuell auch oft üblich nicht einfach überklebt wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob die die Prüfstelle beim Entfernen der TÜV-Plakette vom 3D Kennzeichen etwas beachten muss.
Was ist beim Entfernen der TÜV-Plakette vom 3D Kennzeichen zu beachten?
Seit dem 01.01.2015 gibt es keine erhabenen Feststoffplakettenhalter mehr, die auf dem Kennzeichen zur Befestigung der Plakette angebracht waren. Die Plakette wird seitdem einfach direkt auf das Kennzeichen geklebt.
Der im Bild sichtbare Feststoffplakettenhalter wurde im Jahr 2015 abgeschafft. TÜV-Plaketten werden seitdem geklebt.
Die Prüfplakette wird bei der Hauptuntersuchung meistens abgeschabt oder überklebt. Dadurch, dass unsere 3D Kennzeichen aus hochwertigem Kunststoff hergestellt sind, würde ein Metallschaber oder eine Fräsmaschine die oberste Folienschicht unserer 3D Schilder beschädigen. Bitte den TÜV-Prüfer daher unbedingt vor der Hauptuntersuchung um eine behutsame Entfernung der Plakette oder ein Überkleben des alten Siegels, um Schäden am 3D Kennzeichen zu vermeiden.
Falls du auf deinem 3D Kennzeichen Kleberückstände der alten Plakette vorfindest, kann das 3D Kennzeichen mit allen zugelassenen Kunststoffreinigern oder Reinigern für Fahrzeugpflege gesäubert werden.
ACHTUNG: Auf keinen Fall Bremsenreiniger oder acetonhaltige Substanzen verwenden, da diese Reiniger das 3D Kennzeichen zerstören.
Damit das 3D Kennzeichen aus hochwertigem Kunststoff nicht durch einen Metallschaber oder einer Fräsmaschine beschädigt wird, sollte der TÜV Prüfer am besten den Easy Ex Schaber aus Kunststoff verwenden. Dieser wurde speziell für die Entfernung der Plaketten von den 3D Kennzeichen hergestellt. Der Schaber kann auch für die Trennung von Klett und Flausch der Easy Ultra Kennzeichenhalterung und für die Entfernung einer Umweltplakette oder einer Vignette an der Frontscheibe benutzt werden. Der Plakettenentferner ist zudem sehr langlebig, da du ihn immer mit einem Schleifpapier nachschleifen kannst.
Mit dem Easy Ex Schaber sind auch Vignetten ganz schnell von der Frontscheibe entfernbar.
Zusammengefasst ist die Hauptuntersuchung bei allen im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeugen sehr wichtig. Lasse deshalb alle zwei Jahre dein Fahrzeug von einem TÜV-Prüfer checken, damit du sicher in den Straßenverkehr starten kannst.
Wir hoffen, dass wir in diesem Blogbeitrag alle wichtigen Infos zum Thema Hauptuntersuchung hinreichend erklären konnten. Falls du noch Fragen zur HU hast, schreib uns gerne eine Mail an service@3d-kennzeichen.de. 😉