3D-Magazin

Führerschein-Umtausch 2026: Stichtag 19.01.2026 – wer betroffen ist, Fristen, Ablauf, Kosten & Konsequenzen

 
Image

Stand: 19. Januar 2026

Deutschland stellt alte Führerscheine schrittweise auf den EU-Kartenführerschein um. Ziel ist, dass bis spätestens 19.01.2033 alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, ersetzt sind. Die Umstellung läuft über einen gesetzlich festgelegten Stufenplan nach Geburtsjahr (Papierführerscheine) bzw. Ausstellungsjahr (Kartenführerscheine).

Wichtig für heute:
Der 19.01.2026 ist ein zentraler Stichtag – denn bis zu diesem Datum müssen bestimmte alte Kartenführerscheine (Ausstellungsjahr 1999–2001) umgetauscht sein.

 Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Heute (19.01.2026) endet die Umtauschfrist für Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 1999–2001.

  • Wer nach Fristablauf noch mit dem alten Dokument fährt, riskiert i.d.R. 10 € Verwarnungsgeld.

  • Die Fahrerlaubnis erlischt nicht – nur das Dokument ist nicht mehr gültig.

  • Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, hat grundsätzlich Frist bis 19.01.2033 – unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Warum muss der Führerschein überhaupt umgetauscht werden?

Der Pflichtumtausch ist Teil einer EU-weiten Vereinheitlichung. Ziel ist ein einheitlicher, fälschungssicherer Kartenführerschein und ein planbarer Austausch in Behörden, damit nicht Millionen Menschen gleichzeitig umtauschen müssen. Der Prozess läuft in Deutschland daher über einen zeitlichen Stufenplan.

Führerschein-Umtausch 2026: Wer ist JETZT betroffen?

Am 19. Januar 2026 endet die Umtauschfrist für:

Kartenführerscheine aus den Jahren 1999–2001

Wenn auf deinem Führerschein im Feld 4a (Ausstellungsdatum) ein Datum aus 1999, 2000 oder 2001 steht, musstest du bis 19.01.2026 umtauschen.

Ausnahme, die viele übersehen:

Geburtsjahr vor 1953 = Frist bis 19.01.2033, selbst wenn der Kartenführerschein 1999–2001 ausgestellt wurde.

Was passiert, wenn man die Frist (19.01.2026) verpasst?

Hier ist die rechtlich saubere Einordnung:

1) Verwarnungsgeld möglich: 10 €

Wer nach Fristablauf noch mit dem nicht umgetauschten Führerscheindokument fährt, muss typischerweise mit 10 € Verwarnung rechnen.

2) Keine Straftat: Fahrerlaubnis bleibt bestehen

Wichtig: Es ist nicht „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – lediglich das Führerscheindokument ist nicht mehr aktuell/zulässig.

3) Praxis-Risiko: zusätzlicher Aufwand bei Kontrollen / im Ausland

Je nach Situation kann ein abgelaufener Führerschein besonders im Ausland oder beim Mietwagen zu Diskussionen/Mehraufwand führen.

Alle wichtigen nächsten Fristen nach 2026 (Kartenführerscheine)

Wenn du nicht zur 1999–2001-Gruppe gehörst, kommen als nächstes:

  • 2002–2004 → Umtausch bis 19.01.2027

  • 2005–2007 → Umtausch bis 19.01.2028

  • 2008 → Umtausch bis 19.01.2029

  • 2009 → Umtausch bis 19.01.2030

  • 2010 → Umtausch bis 19.01.2031

  • 2011 → Umtausch bis 19.01.2032

  • 2012–18.01.2013 → Umtausch bis 19.01.2033

Papierführerschein (rosa/grau): Fristen nach Geburtsjahr

Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt (ausgestellt bis 31.12.1998), fällt in die Fristen nach Geburtsjahr. Diese Staffelung wird ebenfalls offiziell und z.B. beim ADAC übersichtlich geführt.

(Hinweis: In diesem Beitrag liegt der Schwerpunkt auf dem Stichtag 19.01.2026 und Kartenführerscheinen 1999–2001.)

So läuft der Umtausch ab: Schritt-für-Schritt

Der Führerschein-Umtausch ist ein Verwaltungsvorgang – keine Prüfung, kein Fahrtest, kein Gesundheitscheck (bei normalen Pkw-/Motorradklassen).

Schritt 1: Zuständige Stelle finden

Der Antrag erfolgt bei deiner Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) am Wohnort. Teilweise sind Online-Anträge oder Online-Termine möglich – je nach Kommune/Bundesland.

Schritt 2: Diese Unterlagen brauchst du

  • alten Führerschein

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • biometrisches Passfoto

Schritt 3: Bearbeitungszeit einplanen

In vielen Regionen gab es rund um den Stichtag 2026 hohen Andrang. Bearbeitungszeiten können mehrere Wochen betragen.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Gebühren variieren nach Kommune, typischerweise liegen sie häufig im Bereich von ca. 25–40 € (plus Passfoto).

Rechtsgrundlage: Wo steht das?

Die Pflicht & der Stufenplan basieren auf Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere dem Umtausch-Regime in § 24a FeV inklusive zugehöriger Anlagen (Stufenplan).

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich meinen Führerschein wirklich umtauschen?

Ja, wenn dein Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, gilt der Pflichtumtausch nach Stufenplan.

Gilt 19.01.2026 wirklich für alle?

Nein. Der Stichtag 19.01.2026 gilt für Kartenführerscheine 1999–2001. Andere Jahre haben andere Fristen.

Was passiert, wenn ich nach dem 19.01.2026 noch den alten Führerschein habe?

Du riskierst i.d.R. 10 € Verwarnungsgeld. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

Wo steht das Ausstellungsjahr bei Kartenführerscheinen?

Auf der Vorderseite in Feld 4a (Ausstellungsdatum).

Wer hat die Ausnahme bis 2033?

Wer vor 1953 geboren ist, muss grundsätzlich erst bis 19.01.2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr.

3 Tipps, um Ärger zu vermeiden (Stand 01/2026)

  1. Jetzt handeln statt warten
    Auch wenn der Stichtag heute ist oder bereits vorbei: Antrag sofort stellen, Termin sichern.

  2. Unterlagen vollständig mitnehmen
    Ausweis + Foto + alter Führerschein – sonst brauchst du einen neuen Termin.

Kopie/Foto als Nachweis (optional)
Hilft, falls Dokument vorübergehend abgegeben werden muss.

Fazit: 19.01.2026 ist ein echter Stichtag – jetzt prüfen & handeln

Wenn du einen Kartenführerschein von 1999–2001 hast, ist 19.01.2026 die relevante Umtauschfrist. Wer nach Ablauf unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld (10 €) und unnötige Diskussionen. Wer vor 1953 geboren ist, hat die Ausnahme bis 2033.

Empfehlung: Prüfe heute dein Ausstellungsjahr (Feld 4a) – und starte den Umtausch sofort.

Quellen / weiterführende Infos

  • ADAC: Fristen Führerschein-Umtausch (Tabelle)

  • Bundesregierung: FAQ + Stufenplan / 19.01.2026 / Ausstellungsjahr 4a

  • BMV (BMDV): FAQ Führerschein-Umtausch / Pflicht bis 2033

  • Verwarnung 10 € bei Fristversäumnis (Presse/DPA)

 

 

Instagram @3DKENNZEICHEN