3D-Magazin

Alle wichtigen Infos zum E-Kennzeichen

 

Der Begriff E-Kennzeichen taucht oft auf, doch was bedeutet er? Nein, wir reden hier nicht von spanischen Kennzeichen (diese haben im blauen Eurofeld ein „E“ statt wie in Deutschland ein „D“) und auch nicht von Kennzeichen, die in der Ruhrpottstadt Essen im schönen Nordrhein-Westfalen zugelassen sind. Hier geht es um den Zusatz „E“ am Ende eines amtlichen Kennzeichens. In diesem Beitrag erklären wir dir alles Wissenswerte rund um das E- oder auch Elektrokennzeichen.

Welche Bedeutung hat das E-Kennzeichen?

Das „E“ ist ein Erkennungsmerkmal für Fahrzeuge, die ganz oder teilweise mit Strom oder mit Brennstoffzellen betrieben werden. Dazu zählen auch Plug-in-Hybride (Fahrzeuge, deren Akku sowohl über den Verbrennungsmotor als auch durch Anstecken am Stromnetz geladen werden kann). Das E-Kennzeichen ist auch unter dem Namen „Elektrokennzeichen“ bekannt. Damit der Umstieg auf Elektrofahrzeuge vorangetrieben wird, gibt es für diese Fahrzeuge einige Vorteile, die wir dir weiter unten zeigen. Wer ein E-Fahrzeug besitzt, kann bei der zuständigen Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen beantragen und von diesen Vorteilen profitieren.

Wie bekomme ich ein E-Kennzeichen?

Das E-Kennzeichen wird auf Antrag bei der Zulassungsstelle zugeteilt. Folgende Fahrzeuge können dieses besondere Kennzeichen erhalten:

  • Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
  • Plug-in-Hybride (PHEV) mit einem CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km oder einer elektrischen Reichweite von mindestens 40 Kilometern

Das Fahrzeug muss der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Fahrzeuge der Klasse N2 können das E-Kennzeichen erhalten, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,25 t nicht überschreiten und in Deutschland mit der Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden dürfen. Die Fahrzeugklassen ordnen die Fahrzeuge nach Aufbauart und Zweck ein, damit für sie die passenden gesetzlichen Vorschriften gelten.

Gut zu wissen: Die Bundesregierung hat im Sommer 2026 beschlossen, das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) zu verlängern und zu erweitern. Dabei sollen die Anforderungen an Plug-in-Hybride verschärft werden. Für Fahrzeuge, die bereits ein E-Kennzeichen haben, ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, aktualisieren wir diesen Beitrag.

Welche Vorteile hat ein E-Kennzeichen?

Förderung beim Kauf! E-Fahrzeuge sind in der Anschaffung nicht gerade günstig. Deshalb gibt es seit 2026 wieder eine staatliche Förderung für Privatpersonen mit kleinem und mittlerem Einkommen (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 80.000 €, mit Kindern bis 90.000 €). Gefördert werden Kauf und Leasing von Neuwagen, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Die Basisförderung beträgt 3.000 € für reine Elektro- und Brennstoffzellenautos und 1.500 € für Plug-in-Hybride. Je nach Einkommen und Kinderzahl steigt der Zuschuss auf bis zu 6.000 € bzw. 4.500 €. Den Antrag stellst du online beim BAFA über foerderzentrale.gov.de.

Steuern sparen! Fahrzeuge, die im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) als Elektrofahrzeuge gelten, sind steuerbegünstigt. Dazu zählen Fahrzeuge mit folgenden Merkmalen:

  • ausschließlicher Antrieb durch einen Elektromotor,
  • Speisung ganz oder überwiegend durch mechanische oder elektrochemische Batterien oder
  • emissionsfrei betriebene Energiewandler (mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellen)

ACHTUNG! Hybridfahrzeuge bzw. Range-Extender-Fahrzeuge (Reichweitenverlängerer) mit Verbrennungsmotor sind nicht von der Kfz-Steuer befreit! Ob dein Fahrzeug steuerbegünstigt ist, wird anhand der Fahrzeugdaten entschieden, die an die Zulassungsstelle übermittelt werden. Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 sind für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Die Frist wird ab dem Erstzulassungsdatum berechnet. Bei einem Halterwechsel innerhalb dieses Zeitraums übernimmt der neue Halter die verbleibende Zeit. Nach Ablauf der Befreiung ermäßigt sich die Kfz-Steuer nach § 9 Abs. 2 KraftStG um 50 Prozent.

Auch für Fahrzeuge, die nachträglich auf Elektroantrieb umgerüstet werden, gibt es Steuervorteile: Wenn du dein Auto bis zum 31. Dezember 2030 vollständig auf einen reinen Elektroantrieb umrüstest, gilt die Steuerbefreiung ebenfalls – auch hier längstens bis zum 31. Dezember 2035. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Zulassungsbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass das Auto ursprünglich mit einem Otto- oder Dieselmotor zugelassen war und die Umrüstung mit Fahrzeugteilen mit allgemeiner Betriebserlaubnis nach § 22 i. V. m. § 20 StVZO erfolgt ist.

Privilegien! In einigen Kommunen kannst du mit einem E-Kennzeichen kostenlos oder vergünstigt parken, zum Beispiel an Ladesäulen während des Ladevorgangs. Außerdem dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen in manchen Städten Busspuren oder Straßen nutzen, die für Fahrzeuge mit normalem Kennzeichen gesperrt sind. Welche Vorteile konkret gelten, entscheidet jede Kommune selbst – maßgeblich ist immer die Beschilderung vor Ort.

Welche Vorschriften gelten für das E-Kennzeichen laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung?

Grundsätzlich gelten für E-Kennzeichen die allgemeinen Vorschriften der FZV. In Anlage 4 Abschnitt 5a der FZV wird das Elektrofahrzeug gesondert aufgeführt. Dort heißt es, dass für die Herstellung und das Aussehen von E-Kennzeichen die gleichen Vorschriften gelten wie für Oldtimer-Kennzeichen. Bei E-Kennzeichen sind die Abstände für die Plaketten und vor den Ziffern gegenüber normalen Kennzeichen verringert, damit vor dem „E“ ein zusätzlicher Abstand von mindestens 20 mm eingehalten werden kann. Alle weiteren Merkmale wie Schriftgröße und -art, Größtmaß und Abstände entsprechen den allgemeinen Kennzeichen. Da nach Abschnitt 4 Punkt 4 u. a. für einzeilige Kennzeichen die Mittelschrift zu verwenden ist, solltest du vorher mit deiner Zulassungsstelle abklären, ob ein Kennzeichen mit mehr als 6 Stellen zuzüglich „E“ möglich ist. Ab insgesamt 8 Stellen (mit E) müsste die Engschrift verwendet werden. In Einzelfällen wurde ein solches Kennzeichen schon nicht gesiegelt. Manche Zulassungsstellen weisen bei der Reservierung darauf hin oder lassen E-Kennzeichen mit mehr als sieben Stellen gar nicht erst zu. Achte deshalb bei deiner Reservierung darauf oder frag zur Sicherheit vor deiner Bestellung bei der Zulassungsstelle nach.

Abstände beim E-Kennzeichen laut FZV

Gibt es E-Kennzeichen auch mit Saisonzulassung?

Ja! Genau wie Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb kannst du auch ein Elektrofahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dein E-Auto im Sommer oder im Winter nutzt. Der Saisonzeitraum wird am Ende des Kennzeichens nach dem „E“ angefügt. Auch hier gelten die gesonderten Vorschriften der FZV. Die Saison kann zwischen zwei und elf Monaten dauern, grundsätzlich sind alle daraus resultierenden Monatskombinationen möglich. Aber Achtung – nicht bei unseren 3D Kennzeichen: Da die Herstellung der benötigten Spritzguss- und Prägewerkzeuge sehr aufwendig ist, beschränken wir uns auf die gängigsten Monate:

  • 03 März
  • 04 April
  • 05 Mai
  • 10 Oktober und
  • 11 November

Diese Monate kannst du für den benötigten Zeitraum von Sommer bis Winter oder umgekehrt kombinieren.

3D E-Kennzeichen mit Saisonzulassung

Wo kann ich ein E-Kennzeichen bestellen?

Dein Fahrzeug erfüllt die oben beschriebenen Voraussetzungen? Du hast bei deiner Zulassungsstelle ein Elektrokennzeichen beantragt und bewilligt bekommen? Und du möchtest ein Kennzeichen, das auch optisch zu deinem neuen E-Fahrzeug passt? Dann bestell dir dein neues Elektrokennzeichen direkt bei uns im Shop. Hier findest du alle 3D Varianten, auch mit Saisonzulassung:

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Für 3D Kennzeichen ist übrigens keine Eintragung nötig. Sie funktionieren bei der Anmeldung genau wie herkömmliche Blechkennzeichen und müssen von allen Zulassungsstellen in Deutschland gesiegelt werden. Ausgenommen sind Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch, die nicht der FZV-Norm entsprechen.

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