| 15.05.2019 |
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3D Kennzeichen in Carbonoptik MÜSSEN gesiegelt werden

3D Kennzeichen in Carbonoptik sind deutschlandweit zulässig

Seit Oktober 2018 sind 3D Kennzeichen in Carbonoptik deutschlandweit zulässig. Sie werden mittels Wassertransferdruck mit der Carbonoptik veredelt und dürfen seit dem 01.10.18 offiziell gesiegelt werden. Gegenteilige Aussagen, dass 3D Kennzeichen in Carbonoptik nicht gesiegelt werden dürfen, sind falsch!

 

3D Carbonkennzeichen darf die Siegelung nicht verwehrt werden!

In letzter Zeit kam es aufgrund eines Schreibens vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Februar 2019 vermehrt zu Unstimmigkeiten bei den deutschen Zulassungsstellen. Darin wird darauf hingewiesen, dass Kennzeichen mit Carbonfolie nicht gesiegelt werden dürfen. Aus dem Schreiben geht jedoch nicht hervor, dass 3D Kennzeichen keine unzertifizierte Carbonfolie aufweisen und deshalb nichtsdestotrotz gesiegelt werden dürfen.

3D Kennzeichen in Carbonoptik sind voll legal und MÜSSEN deutschlandweit gestempelt werden!



Kennzeichenschilder müssen gemäß § 10 Abs. 2 FZV dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen. Alle diese Anforderungen erfüllen die von uns gefertigten 3D Kennzeichen.

Zum Thema Carbonstrukturen auf Kennzeichenschildern wurden die Zulassungsbehörden über die mit Mail des BMVI (Referat StV 21) vom 25. September 2018 geänderten Zulassungsbedingungen informiert. Eine Abstempelung eines entsprechenden Kennzeichenschildes ist bei gültiger DIN-Zertifizierung nunmehr grundsätzlich möglich.

Ergänzend wurde für eine Produktgruppe (hier geprägte Blechkennzeichenschilder mit Carbonfolie) auf zum damaligen Zeitpunkt noch ausstehende DIN-CERTCO-Zertifizierungen mit Mail des BMVI vom 21. Februar 2019 hingewiesen. Aluminium-Kennzeichenschilder mit einer Carbonoptik-Folie sind allerdings bisher nicht DIN-konform und dürfen deshalb nicht gesiegelt werden, 3D Kennzeichen in Carbonoptik aber schon (Stand April 2019). Falls Zulassungsstellen hierzu falsch informiert sind, bitten wir unsere Kunden, sich unverzüglich bei uns mit dem Namen des Ansprechpartners sowie Kontaktdaten der Zulassungsstelle zu melden, damit wir für Aufklärung sorgen können. Bisher wurde nach Aufklärung des Sachverhalts keine Siegelung von 3D Kennzeichen in Carbonoptik verweigert.
 

Die 3D Kennzeichen mit Carbonveredelung bestehen aus Polypropylen und ASA-Kunststoff und sind nicht nur flexibel, sondern auch extrem langlebig und haltbar. Die Lettern sind vollschwarz durchgefärbt. Sie verfügen auf der Rückseite über kleine Zapfen und werden mit dem speziell entwickelten Steckprägeverfahren quasi durch die Platine geprägt und auf der Rückseite vernietet. Dadurch können die Lettern weder ausbleichen, noch besteht die Gefahr eines Farbabriebs.

 

Im Gegensatz dazu werden Schilder aus Aluminium durch Beschichtung mit einer Folie beschriftet. Und eben diese Folie in Carbonoptik ist laut BMVI aktuell (Stand April 2019) nicht zulässig.

3D Kennzeichen in Carbonoptik werden mittels Wassertransferdruck und bei der hochglänzenden Variante zusätzlich mit Klavierlack veredelt. Die Carbonoptik der 3D Kennzeichen kann nicht verblassen oder abfärben.

Fazit:

3D Kennzeichen in Carbonoptik (ob matt oder glänzend ist hierbei einerlei) müssen, insofern sie nicht auf Kundenwunsch von den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung abweichen, gesiegelt werden. Eine Siegelung der Schilder kann nur verwehrt werden, wenn beispielsweise auf Kundenwunsch die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände verändert wurden oder ein kurzes Kennzeichen in Engschrift angefertigt wurde. Hierauf geben wir als Hersteller der 3D Kennzeichen auch keine Zulassungsgarantie und weisen zudem mehrfach vor Abschluss einer Bestellung mit Warnhinweisen darauf hin. In diesem Fall sind auch uns die Hände gebunden. Wir überprüfen aber grundsätzlich bevor wir uns bei Bedarf mit den Zulassungsstellen in Verbindung setzen, die eine Siegelung verweigern, ob das betreffende Schild nach den Normen der FZV gefertigt oder auf Kundenwunsch abgeändert wurde.

Wurden die betreffenden Kennzeichen ordnungsgemäß nach den Richtlinien der Fahrzeugzulassungsverordnung gefertigt, setzen wir uns persönlich mit den betreffenden Zulassungsstellen in Verbindung, um die schnellstmögliche Siegelung der 3D Kennzeichen in Carbonoptik zu erwirken. Die Siegelungsquote liegt in diesem Fall bei 100 %, da in den meisten Fällen nur das Schreiben des BMVI falsch verstanden wurde und die derzeitige Unzulässigkeit der Aluschilder mit Carbonfolie zu Unrecht auf die 3D Kennzeichen übertragen wurde.

 

3D Kennzeichen in Carbonoptik sind absolut legal und benötigen auch keine Eintragung. Sie verfügen zudem über alle zur Zulassung nötigen Zertifikate und Nummern.

 

Kontaktdaten der 3D-Kennzeichen GmbH im Falle einer Nicht-Siegelung von 3D Kennzeichen in Carbonoptik:

Kundenservice (erreichbar Mo-Do von 08:00-12:30 und von 13:00 bis 17:00 und Fr von 08:00-12:30 und 13:00 bis 15:00): 0851/37934413

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Letzte Änderung am 29.05.2019