3D-Magazin

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News: Grüne 3D Kennzeichen sind ab sofort erhältlich!

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Bisher hatten wir ausschließlich 3D Kennzeichen mit roter und schwarzer Platine im Sortiment. Ab sofort sind neben den schwarzen, glänzenden, mit Carbonoptik veredelten und roten Kennzeichen auch grüne 3D Kennzeichen aus Kunststoff erhältlich. Diese 3Ds sind in der 520er Länge und natürlich ebenso in der verkürzten Variante bestellbar und die neueste Innovation für steuerbefreite Fahrzeuge wie Nutzfahrzeuge, Traktoren, Zugmaschinen, Schaustellerfahrzeuge uvm.

Ihr stellt euch jetzt sicher die Frage, wer grüne Kennzeichen bekommt, wann grüne Kennzeichen benutzt werden dürfen, weshalb es diese Art von Nummernschild überhaupt gibt und wozu sie gut sind. Das alles beantworten wir euch in diesem Blogbeitrag.

 

Wo sind die grünen 3D Kennzeichen aus Kunststoff erhältlich?

Als alleiniger Hersteller und Patentinhaber fertigen wir die grünen 3D Kennzeichen bis auf weiteres exklusiv. Sie sind aktuell in keinem anderen Onlineshop - der unsere 3Ds vertreibt - erhältlich. Die Lettern der grünen Kennzeichen werden ebenso wie die Grundplatine aus grün durchgefärbtem Kunststoff spritzgegossen und sind deshalb genau wie unsere roten und schwarzen 3D Schilder abriebfest und robust. Ihr fragt euch nun aber sicher, was der Unterschied zwischen den roten, den schwarzen und den grünen Kennzeichen ist?

Was ist der Unterschied zwischen roten, schwarzen und grünen Kennzeichen?

Platt gesagt unterscheiden sich diese Kennzeichen vor allem farblich. Doch die Farben rot, grün und schwarz haben auch unterschiedliche Bedeutungen und Zulässigkeiten.

Grün rot und hochglanz2

Rote Kennzeichen sind innerdeutsch explizit für Autohändler oder Fahrer von Oldtimern reserviert. Diese roten Schilder werden bei Händlern für Probefahrten genutzt und beginnen zu diesem Zweck immer mit dem Ortskürzel und der Nummer „06“. Oldtimer, die berechtigt sind mit einer roten Nummer zu fahren, haben immer das jeweilige Ortskürzel und die „07“ plus die jeweils individuellen Zahlen als Kennzeichen. Mehr dazu könnt ihr auch in unserem speziellen Blogbeitrag zu den roten Kennzeichen genauer nachlesen.

Schwarze Kennzeichen sind die regulären Zivilkennzeichen und somit die herkömmlichen Kennzeichen für alle deutschen Fahrzeuge, die nicht von einer Steuer befreit sind oder auch nicht für eine Übungs-Probe oder Überführungsfahrt genutzt werden. Dazu zählen Privatfahrzeuge, Firmenfahrzeuge usw.

Die grünen Kennzeichen hingegen unterscheiden sich äußerlich durch die Platinenfarbe und die Schriftfarbe von schwarzen und roten Euro-Kennzeichen. Alle weiteren optischen Merkmale wie die Tüv-Plakette zur Hauptuntersuchung und auch das Siegel der Stadt bzw. des Landkreises sind identisch zu den roten und schwarzen KFZ-Kennzeichen. Allerdings sind grüne Kennzeichen von steuerlichen Abgaben befreit.

Was bedeutet das grüne Kennzeichen?

Die grünen Kennzeichen sind relativ selten im Straßenverkehr zu sehen und für solche Fahrzeuge und Anhänger vorgesehen, die aufgrund ihrer Nutzungsbestimmungen von der Steuer befreit sind. Die Fälle in denen eine Steuerbefreiung vorliegt sind in § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) festgelegt. Diese Fahrzeuge sind beispielsweise für bestimmte Einsatzzwecke wie die Land- oder Forstwirtschaft vorgesehen. Insbesondere Landmaschinen und auch LKWs sind häufig mit einem grünen Kennzeichen ausgestattet. Aber auch Schaustellerfahrzeuge und andere KFZs dürfen grüne Kennzeichen benutzen. Im übernächsten Gliederungspunkt gehen wir genauer auf diese Fahrzeuge ein.

Wer darf ein grünes Kennzeichen verwenden?

Für die Verwendung eines grünen Kennzeichens ist nicht der Fahrzeugtyp, sondern der Nutzungszweck des Fahrzeugs entscheidend. Es hängt also davon ab, wofür das Fahrzeug verwendet wird, um feststellen zu können ob eine grüne Nummer berechtigt ist. Wie bereits erwähnt, werden Fahrzeuge mit Nutzungszwecken in der Forst- oder Landwirtschaft von der Steuer befreit und sind deshalb dazu berechtigt eine grüne Nummer zu führen. Aber auch andere Fahrzeuge können von der Steuer befreit werden. Hierzu zählen beispielsweise Fahrzeuge von Hilfsorganisationen sowie Anhänger, insbesondere von Sportgeräten wie Booten oder Segelflugzeugen, aber auch Pferden. Außerdem können selbst-fahrende Arbeitsmaschinen für Bauzwecke von grünen Kennzeichen Gebrauch machen. Grundsätzlich ist bei der Verwendung grüner Nummern kein bestimmter Fahrzeugtyp vorgeschrieben. Deshalb können bei den erfüllten Voraussetzungen einer Steuerbefreiung auch normale PKW ein grünes Kennzeichen tragen.

Es gibt aber auch Fahrzeuge, die zwar steuerbefreit sind, jedoch kein grünes Kfz-Kennzeichen führen dürfen. Dazu gehören laut § 9 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (kurz FZV) folgende Fortbewegungsmittel:

  1. Behördliche Fahrzeuge
  2. Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird
  3. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder
  4. Dienstfahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen
  5. Fahrzeuge schwerbehinderter Personen im Sinne des § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
  6. Emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Und bitte beachtet: Über die Berechtigung für die Steuerbefreiung entscheidet das für den jeweiligen Fahrzeughalter zuständige Finanzamt, nicht die Zulassungsbehörde. Auch bei Fragen zur Erteilung einer grünen Nummer kann man sich an das Finanzamt wenden. Die Zulassungsstelle kommt erst zum Einsatz, wenn das grüne Kennzeichen ausgestellt werden soll.

Wir haben euch hier eine Liste erstellt, in der alle Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen führen dürfen, aufgeführt sind:

Welche Fahrzeuge dürfen ein grünes KFZ-Kennzeichen führen?

  • LKWs sowie LKW-Anhänger und -Auflieger
  • PKWs und PKW-Anhänger
  • Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile, solange diese ausschließlich für den Betrieb eines Schaustellergewerbes verwendet werden (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
  • Zugmaschinen, Anhänger etc. in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm
  • selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
  • Staplerfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Traktoren und Landmaschinen sowie deren Anhänger die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
  • Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. zum Tiertransport (zu Sportzwecken, beispielsweise Transport von Turnierpferden)
  • Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienste, Krankenbeförderung und den Behindertentransport
  • Fahrzeuge von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen die für Transporte von Hilfsgütern genutzt werden (ausschließlich für humanitäre Hilfsgütertransporte in das Ausland und damit zusammenhängende Vorbereitungsfahrten)
  • Wechselbrücken für den Container-Transport
  • Spezialanhänger zur Beförderung von Rettungsboten

Was ist nötig, um eine grüne Nummer zu erhalten?

Das grüne Kennzeichen muss bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Die Voraussetzung, um ein grünes Kennzeichen zu erhalten, ist der Nachweis der Steuerbefreiung: Um ein grünes Kennzeichen führen zu dürfen, muss der Fahrzeughalter bei der örtlichen Zulassungsstelle nachweisen, dass sein Fahrzeug von der Steuer befreit worden ist. Hierfür muss ein entsprechender Beleg vorliegen, der vom zuständigen Finanzamt ausgestellt wird. Wichtig ist hierbei, dass nach Ausstellung eines grünen Kennzeichens das Fahrzeug mit dieser Nummer nur für den beim Finanzamt angegebenen Zweck benutzt werden darf. Fahrzeuge mit einer grünen Nummer dürfen zwar auch auf öffentlichen Straßen bewegt werden, aber der Fahrzeugführer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Nutzungszweck nachweisen zu können. Wer mit einem steuerbefreiten Gefährt also beispielsweise in den Urlaub fährt oder es für andere private Zwecke nutzt, die nicht beim Finanzamt aufgeführt sind, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Deshalb sollten steuerbefreite Fahrzeuge bewusst nur für den vorgeschriebenen Zweck genutzt werden, um Bußgelder zu vermeiden. In den folgenden Abschnitten gehen wir nochmals genauer auf die Vor- und auch Nachteile der grünen Nummer ein:

Welche Vorteile haben grüne Kennzeichen?

Die Vorteile grüner Kennzeichen sind aufgrund der bisherigen Ausführungen naheliegend: Die betreffenden Fahrzeuge sind teilweise von der Versicherungspflicht befreit, vor allem aber sind keinerlei Steuern zu entrichten. Das ist auch der große Vorteil, wegen dem viele Fahrzeughalter versuchen, grüne Kennzeichen zu bekommen. Es spielen dabei nicht die Fahrzeugdaten wie Hubraum oder Emissionen eine Rolle, sondern lediglich die Nutzungsvorhaben. Dafür muss jedoch, wie bereits im vorigen Absatz erwähnt, eine Erlaubnis vom Finanzamt oder vom Zoll vorliegen.

Aber grüne Kennzeichen haben nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile:

Hat das grüne Kennzeichen Nachteile?

Es gibt einige Nachteile, die bei näherem Betrachten sogar deutlich stärker ausgeprägt sind als die Vorteile der grünen Kennzeichen. Unter anderem sind die Nutzungsgrenzen von Fahrzeugen mit grüner Nummer sehr stark abgesteckt. Es gibt sehr strenge Auflagen, die den Besitzern grüner Kennzeichen auferlegen zu welchen Zwecken das besagte Fahrzeug genutzt werden darf. Eben diese Restriktionen beschreiben, dass die Nutzung ausschließlich für den ursächlichen Zweck vorgesehen ist. Sie dürfen nicht überschritten werden, da es ansonsten zu Strafzahlungen kommen kann. Beispielsweise darf ein Pferdeanhänger mit einem grünen Kennzeichen Turnierpferde ausschließlich zum Turnier oder zum Training sowie wieder in die heimischen Stallungen fahren. Wird dieser Anhänger für andere Transporte, beispielsweise für Nahrungsmittel oder Holz eingesetzt, begeht der Halter des Anhängers Steuerhinterziehung. Oftmals werden derartige Anhänger aufgrund ihrer großen Ladefläche und des hohen Transportvolumens dennoch zum Transport sperriger Güter benutzt. Wer dabei kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wenn der Anhänger nichtsdestotrotz für weitere Zwecke genutzt werden soll, muss er mit einem schwarzen, regulär zu besteuernden Kennzeichen versehen werden.

Auch bei Verkehrskontrollen muss die Einhaltung der Nutzungsvorgaben von Fahrzeugen mit grünen Kennzeichen nachgewiesen werden können. Auf der Fahrt zu einem Turnier mit einem Pferdeanhänger sollte also unbedingt die Meldebestätigung mitgeführt werden um diese bei einer Kontrolle vorzeigen zu können.

Aus oben genannten Gründen ist es nun sogar etwas verwunderlich, wieso viele Menschen eine grüne Nummer haben möchten, da die Nutzung der grün beschilderten Fahrzeuge stark eingeschränkt ist.

Wenn man jedoch nichtsdestotrotz ein grünes Kennzeichen beantragt, sind auf alle Fälle die extrem haltbaren grünen 3D Kennzeichen aus belastbarem und Beulenresistentem Kunststoff sinnvoll. Wir haben euch alle Vorteile der grünen 3D Kennzeichen im Vergleich zum Dellenanfälligen grünem Blechkennzeichen zusammengefasst:

Welche Vorteile haben grüne 3D Kennzeichen?

Vor allem wer in der Landwirtschaft tätig ist weiß, dass das Nummernschild an landwirtschaftlichen Fahrzeugen oftmals nicht nur mit Schmutz übersäht, sondern auch starken Umwelteinflüssen ausgesetzt ist, die es schnell verbeulen oder ausbleichen lassen. Mit den extrem robusten grünen 3D Kunststoffkennzeichen sind Dellen, verblasste Lettern und auch extrem festsitzender Schmutz kein Thema mehr: Die Lettern sind grün durchgefärbt, da sie aus grünem Kunststoffgranulat spritz-gegossen werden und können nicht verblassen.

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Der Kunststoff der für die Platine verwendet wird, ist extrem biegsam und geht auch bei geringer Krafteinwirkung wieder in seine Ausgangsform zurück. Verformungen am Schild, wie es bei grünen Alukennzeichen meistens der Fall ist, sind damit Geschichte. Durch die verwendete schmutzabweisende retroreflektierende Folie auf den grünen 3D Kennzeichen sind sie auch bei grober Verschmutzung viel leichter zu reinigen und dadurch auch länger optisch ansprechend. Die grünen 3D Schilder sind also die perfekte Lösung für alle steuerbefreiten Fahrzeuge. Die grünen Kunststoffkennzeichen sind aber nicht nur in der 520 mm Standardlänge erhältlich, sondern auch als kurze Nummer: Für Kennzeichen mit bis zu sechs Stellen können die grünen 3Ds auch verkürzt gefertigt werden. Die grünen Schilder mit den Längen 463 mm sowie 410 mm werden mit unseren neuen Spritzgusswerkzeugen hergestellt und sind daher genau wie die 52 cm lange Standardvariante ohne separates Endstück erhältlich. Alle anderen Längen werden mit einem separaten Endstück geliefert, was die Qualität und Haltbarkeit der grünen 3Ds aber keinesfalls einschränkt. Auch die Flexibilität der speziell gekürzten 3D Kennzeichen ist durch das separate Endstück in keinster Weise beeinträchtigt. Übrigens: natürlich sind die grünen 3D Kennzeichen auch voll zulässig, DIN CERTCO geprüft und zertifiziert. Die Zertifikate der 3D Kennzeichen sind ab sofort auch für die grünen Kennzeichen ausgestellt.
Download DIN-Zertifikate

 

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Wie ist ein grünes Nummernschild aufgebaut?

Ein grünes Nummernschild unterscheidet sich lediglich in der Farbe der Schrift und der Umrandung der Kennzeichentafel vom klassischen Zivilkennzeichen. Auch das grüne Kennzeichen verfügt über das bekannte blaue Eurofeld mit der deutschen Länderkennung am linken Rand, das Stadtkürzel, die TÜV-Plakette sowie das individuelle Erkennungszeichen bestehend aus Buchstaben und einer Zahlenreihe.

 

 Grünes Kennzeichen Aufbau

Wie beantragt man ein grünes Kennzeichen?

Die Voraussetzung für die Zulassung mit einem grünen Kennzeichen ist, wie bereits erwähnt, die Befreiung von der Kfz-Steuer. Ansprechpartner für die Beantragung ist, genau wie auch beim regulären Kennzeichen, die jeweils zuständige Zulassungsbehörde. Falls du ein grünes Kennzeichen beantragen möchtest, benötigst du folgende Unterlagen für die Zulassungsstelle:

  • Eine Bestätigung vom Finanzamt oder dem Zoll über die Steuerbefreiung
  • Deinen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Den gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
  • Falls es sich nicht um eine Neuzulassung handelt: die Kennzeichen
  • ggf. eine Vollmacht und den Personalausweis des zu Vertretenden, falls du im Auftrag einer Person diesen Gang zur Zulassungsstelle durchführst und nicht dein eigenes Fahrzeug zulässt
  • Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf einen Verein: einen Auszug aus dem Vereinsregister sowie den Personalausweis/Reisepass und eine Vollmacht des benannten Vertreters/der benannten Vertreter
  • Bei der Zulassung des Fahrzeugs für eine Firma: Die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug, ggf. eine Vollmacht und den Personalausweis/Reisepass des Geschäftsführers oder Prokuristen sowie deinen eigenen Personalausweis
  • Für eine GbR: den Gesellschaftsvertrag, eine Vollmacht und Erklärung, auf wen das Fahrzeug zugelassen wird (inkl. Unterschrift aller Gesellschafter) und den Personalausweis bzw. Reisepass des Gesellschafters, auf den das Fahrzeug zugelassen wird

Wichtig: Wie bereits erwähnt dürfen von der Steuer befreite Fahrzeuge oder Anhänger mit grünem Kennzeichen nur zu dem dafür festgelegten Zweck verwendet werden. Wie in unserem Beispiel mit dem Pferdeanhänger darf dieser nur zum Transport der Tiere zum Turnier und Training sowie wieder zurück in den Heimatstall verwendet werden. Wird ein Pferdeanhänger zu einem anderen Transportzweck benutzt, der diesen überschreitet, handelt es sich um einen Fall der Steuerhinterziehung, der dem Halter des Fahrzeugs vorgeworfen werden kann.

Braucht ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen eine Versicherung?

Ein grünes Kennzeichen am Anhänger oder Fahrzeug bedeutet, dass dieser nur für den eingetragenen Zweck benutzt werden darf. Grüne Kfz-Kennzeichen sind zwar für Fahrzeuge vorgesehen, die von der Steuer befreit sind, das bedeutet aber nicht, dass für sie keine Versicherungspflicht besteht. In den meisten Fällen muss mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Diese bestehen beispielsweise nach §2 des Pflichtversicherungsgesetzes für Anhänger (inbesondere Sportanhänger) für die die Vorschriften des Zulassungsverfahrens nicht gelten. Bei diesen Sportanhängern besteht weder Steuer- noch Versicherungspflicht. Ein Beispiel dafür wäre ein Pferdeanhänger, der als Sportanhänger geführt wird. Die Pferde dürfen in diesem Fall ausschließlich zu sportlichen Zwecken, also für die Teilnahme an Turnieren, befördert werden. Selbiges gilt auch für Bootsanhänger: Auch sie sind nicht versicherungspflichtig, wenn sie ausschließlich für Sportzwecke verwendet werden.

Aber Achtung: Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, sollte man eine Haftpflichtversicherung für jedes dieser Gefährte abschließen. Es kann immer zu einem Unfall kommen, bei dem der Anhänger beispielsweise nicht richtig befestigt wurde und eventuell andere Fahrzeuge beschädigt oder in Mitleidenschaft zieht. Besteht in einem solchen Fall kein Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung, muss der Fahrzeughalter allein für den Schaden aufkommen.

Wir hoffen, dass wir in diesem Blogartikel einen hinreichenden Einblick zum Thema grüne Kennzeichen geben konnten und freuen uns auf euren nächsten Besuch im 3D Magazin :)

 

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